Die offiziellen Zügeltermine Schweiz sind nach wie vor in Kraft – und für Mieter relevanter denn je. Viele Kantone in der Schweiz haben nach wie vor Kündigungstermine. Das bedeutet, dass Kündigungen von Mietverträgen nur auf diese Termine gelten, wenn vertraglich nicht anders festgelegt. Wer die Termine nicht kennt, riskiert, seinen Mietvertrag erst ein halbes Jahr später loszuwerden. Gleichzeitig bieten die Zügeltermine aber auch handfeste finanzielle Vorteile – wenn man sie richtig nutzt.
Was sind Zügeltermine – und was sind Kündigungsfristen?
Ein häufiges Missverständnis: Zügeltermin und Kündigungsfrist sind nicht dasselbe. Kündigungstermine und Kündigungsfristen sind zwei verschiedene Dinge. Die Frist gilt als Zeitspanne, vor der ein Vermieter (oder auch der Mieter) informiert werden muss. Der Kündigungstermin ist der Stichtag, auf den der Vertrag gekündigt werden kann.
Sollten im Mietvertrag Kündigungstermine festgelegt sein, so gelten diese. Auch bei Formulierungen wie «Die Kündigung ist möglich auf jedes Monatsende» kommen die ortsüblichen Kündigungstermine nicht zum Einsatz. Nur wenn keine Termine im Vertrag vereinbart wurden, gelten die ortsüblichen.
Vor- und Nachteile der Zügeltermine
Offizielle Zügeltermine bedeuten für alle, die mit dem Umzug zu tun haben, viel Stress. Die Arbeiten von Umzugsunternehmen, Verwaltungen und Handwerker fallen vermehrt in diese Zeit. Vermieter arbeiten gezielt auf diesen Termin hin, um ihre Wohnung an den Mann oder die Frau zu bringen und Mieter sind auf der Suche nach einer neuen Wohnung.
Bei uns leben rund zwei Drittel aller Menschen in einer Mietwohnung. Rein rechnerisch gesehen ziehen sie alle sechs Jahre einmal um. Wenn auch Sie an einen Umzug denken, sollten Sie zwei Termine im Blick behalten. Das sind zum einen die Zügeltermine, aber auch festgesetzte Kündigungsfristen sind wichtig. Immer dann, wenn in Ihrem Mietvertrag nichts Gegenteiliges steht, gelten die üblichen Kündigungstermine. Je nach Kanton kann dass der 31. März, der 30. Juni oder der 30. September sein. Die Termine variieren je nach Kanton, sind aber verbindlich.
Vorteile für Mieter:
- Grösstes Wohnungsangebot des Jahres zu diesen Terminen
- Tiefere Mietpreise im Vergleich zu anderen Monaten
- Standardisierte Abläufe auf Seiten der Verwaltungen
- Planbarkeit für alle Beteiligten
Nachteile:
- Grosse Nachfrage bei Umzugsunternehmen führt zu Engpässen und höheren Preisen für Dienstleistungen wie Umzugshelfer oder Miettransporter.
- Weniger Flexibilität bei der Terminwahl
Unser Tipp: Wer an einem offiziellen Zügeltermin umzieht, sollte die Umzugsfirma frühzeitig buchen – idealerweise drei bis sechs Monate im Voraus.
Offizielle Zügeltermine Bern und angrenzende Kantone
Die im Mietvertrag vereinbarten Kündigungstermine haben immer Vorrang. Nur wenn der Vertrag keine Angaben dazu macht, treten die ortsüblichen Kündigungstermine in Kraft.
| Bern (Stadt und Umgebung) | 30. April, 31. Oktober |
| Bern Gemeinden ausserhalb | Jedes Monatsende, ausser Dezember |
| Solothurn | 31. März, 30. September |
| Aargau | 31. März, 30. Juni, 30. September |
| Luzern | Keine Kündigungstermine |
| Obwalden | 31. März, 30. September |
| Nidwalden | 31. März, 30. September |
| Uri | 31. März, 30. Juni, 30. September |
| Wallis | Keine Kündigungstermine |
| Waadt, unterschiedlich nach Gemeinden | 1. April (nicht in allen Gemeinden), 1. Juli, 1. Oktober |
| Freiburg | 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember |
| Neuenburg | 31. März, 30. Juni, 30. September |
| Jura | 31. März, 30. Juni, 30. September |
Zügeltermine und Wohnungsangebote – das sagt die Datenlage
Auf die offiziellen Zügeltermine sind deutlich mehr Mietwohnungen ausgeschrieben. Ausserdem sind die Mietpreise zu diesen Terminen am günstigsten. Das zeigt eine Analyse von Comparis.
Konkret: Durchschnittlich werden 23-mal so viele Wohnungen zu Zügelterminen angeboten wie in normalen Monaten. Wer zum 1. Oktober umzieht, kann bis zu CHF 250 pro Monat Miete sparen. Wer den 1. April wählt, spart im Schnitt CHF 219, zum 1. Juli immerhin noch CHF 163. Bei den stark gestiegenen Mietpreisen in der Schweiz ist das ein nicht zu unterschätzender Faktor.
Am ausgeprägtesten ist dieser Effekt in den Kantonen Zürich und Aargau, wo rund 10 % aller Wohnungen auf den 1. Oktober angeboten werden.
Häufige Fragen zu den Zügelterminen
Zügeltermin verpasst – was jetzt?
Manchmal ist ein Umzug dringend und Sie können sich nicht an den Kündigungstermin halten. Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Mietwohnung ausserterminlich zu kündigen. Das gelingt am einfachsten, wenn Sie selbst einen geeigneten Nachmieter vorschlagen. Vermieter sind in diesem Fall oft kulant und entlassen Sie vor dem nächsten offiziellen Termin aus dem Mietvertrag.
Haben Sie Anspruch auf einen freien Tag beim Umzug?
Ein Punkt, den viele Mieter nicht kennen: Gemäss dem privaten Arbeitsrecht (OR Art. 329 Abs. 3) steht Ihnen ein freier Tag zu, wenn Sie umziehen. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen zwar frei geben, aber nicht unbedingt an dem Tag, an dem Sie möchten. Sprechen Sie den Bezug des Zügeltags also möglichst frühzeitig mit Ihren Vorgesetzten ab.







