Das sollte nach einem Umzug erledigt werden

Diese Fehler gilt es bei einem Umzug zu vermeiden
27. Januar 2021

26. Januar 2021

Mit dem Einzug in die neue Wohnung ist der Umzug noch nicht beendet. Es gibt noch einige Aufgaben zu erledigen und verschiedene Arbeiten können erst jetzt in Angriff genommen werden. Mit dem Zurücklehnen müssen Sie sich noch etwas Zeit lassen.

Das Ummelden der Wohnung

Wer umgezogen ist, muss in den meisten Fällen innerhalb von zwei Wochen seine neue Anschrift auf der Gemeinde oder in der Stadtverwaltung bekannt geben. Die genauen Fristen können in den verschiedenen Kantonen variieren. Eines aber haben sie alle gemeinsam – wird eine Frist versäumt, müssen Sie mit einem Bussgeld rechnen. Laut Gesetz sind Sie verpflichtet, sich an Ihrem aktuellen Wohnort anzumelden.

An die Post denken

Haben Sie bereits einen Nachsendeauftrag erteilt? Nicht nur die Post, sondern auch Ämtern und Versicherungen sollten Sie Ihre neue Adresse bekannt geben. Ein Nachsendeauftrag bei der Post ist eine gute Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass die Post auch in Ihre neue Wohnung kommt. Ausserdem sehen sie so gleich, wem Sie die neue Anschrift noch mitteilen müssen. Nicht nur Sie müssen sich ummelden, sondern auch Ihr Fahrzeug muss umgemeldet werden, falls Sie in einem neuen Zulassungsbereich wohnen.

Strom- und Gasverträge ändern

Spätestens am Umzugstag sollte sichergestellt sein, dass Sie mit Strom und bei Bedarf auch mit Gas versorgt werden. Jetzt ist der richtige Moment, sich um die Tarife zu kümmern. Möglicherweise gibt es einen Anbieter, der insgesamt günstiger ist. Denken Sie auch daran, dass Sie Strom und Gas für Ihre alte Wohnung kündigen müssen, falls das noch nicht geschehen ist.

Ähnlich verhält es sich mit Telefon und Internet. Für den neuen Anschluss von Internet und Telefon müssen Sie mit einer längeren Wartezeit rechnen. Im Normalfall haben Sie den Antrag schon länger bestellt und Ihre alten Verträge gekündigt. Für die Bereitstellung des neuen Anschlusses sind die Telefon- und Internetgesellschaften berechtigt, ein Entgelt für den entstandenen Aufwand zu verlangen. Der Vertrag verlängert sich dadurch aber nicht automatisch, sondern läuft zu den bisherigen Bedingungen weiter, wenn Sie ihn nicht gekündigt haben. Auch hier bietet sich der Umzug dazu an, bestehende Verträge zu überprüfen.

Anpassung der Versicherungen

Generell sollten Sie Ihren Versicherungsanbieter von Ihrem Umzug informieren. Zahlreiche Versicherungen bieten für einen kurzen Zeitraum die Doppelversicherung von beiden Wohnsitzen an, ohne dass Sie dafür einen weiteren Vertrag abschliessen müssen. Auf jeden Fall sollte die Versicherungssumme auf die neue Wohnung abgestimmt werden. In einem Schadensfall ist es wichtig, ob sich der Hausrat durch eine kleinere Wohnung vermindert hat oder ob bei einer grösseren Wohnung neue Gegenstände hinzugekommen sind.

Noch einmal in die alte Wohnung

In den meisten Mietverträgen ist vereinbart, dass die Wohnung gründlich gereinigt übergeben werden muss. In diesem Fall sollten Sie nach dem Auszug die alte Wohnung entsprechend herrichten. Achten Sie dabei genau darauf, was Sie bei Ihrem Einzug mit dem Vermieter vereinbart haben. Vielleicht genügt es, wenn Sie Ihre Wohnung besenrein übergeben. Das Einhalten der Mietklausel sorgt dafür, dass Sie Ihre komplette Kaution in angemessener Zeit erhalten und mögliche Streitereien vermieden werden. –> Wir bieten eine Reinigung mit Abgabegarantie an.

Endlich geschafft

Erstellen Sie sich am besten einen Fahrplan, der alle zu erledigenden Aufgaben enthält. In der Freude über die neue Wohnung könnten Sie sonst leicht etwas übersehen. Wenn alle Dinge erledigt sind, steht einer Einweihungsfeier mit Ihren Freunden und freiwilligen Helfern nichts mehr im Wege. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie Ihren Freunden Ihre neue Adresse mitgeteilt haben.

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