Wenn ein Mieter seine Mietwohnung räumt und das Mietverhältnis beendet wird, so muss bei der Wohnung natürlich eine Übergabe an den Eigentümer bzw. Vermieter oder alternativ dazu auch an den Nachmieter erfolgen. Diese Wohnungsübergabe ist auch mit einem Wohnungsübergabeprotokoll verbunden, sodass die persönliche Anwesenheit des Mieters zwingend erforderlich wird. Die Frage ist, ob eine Wohnungsübergabe auch in Abwesenheit des Mieters stattfinden kann. Unter gewissen Umständen ist dies möglich.
Es Probleme bei der Wohnungsübergabe mit sich bringen
Es ist nicht selten so, dass die Wohnungsübergabe erst nach dem Auszug des Mieters erfolgt. Für den Mieter bringt die Wohnungsübergabe jedoch dann Probleme mit sich, wenn der Umzug in eine völlig andere Stadt erfolgte und dementsprechend der Mieter selbst überhaupt nicht mehr an dem Ort der alten Wohnung lebt. Mitunter ist es auch so, dass der Zeitplan des Mieters eng gesteckt ist und dementsprechend überhaupt keine Zeit mehr für die Wohnungsübergabe übrig ist. Nur zu gerne würde der Mieter in einem derartigen Fall die Wohnungsübergabe einer dritten Person überlassen, damit diese Formalie erledigt wird.
Die Wohnungsübergabe in Abwesenheit des Mieters ist durchaus möglich
Wer als Mieter die Wohnungsübergabe nicht persönlich erledigen kann, der kann diese Aufgabe auch an eine dritte Person übertragen. Hierfür ist jedoch eine spezielle Vollmacht erforderlich, die von dem Mieter als übergebende Person zugunsten der mit der Wohnungsübergabe beauftragten Person ausgestellt werden muss. Beachtet werden sollte allerdings, dass die Vollmacht für die Wohnungsübergabe die gesetzlichen Mindestanforderungen auf jeden Fall erfüllen muss. Dies bedeutet, dass die Vollmacht für die Wohnungsübergabe
- in schriftlicher Form
- mit detailliert aufgeführten Kompetenzen des Vollmachtsinhabers
- eigenhändig von dem Vollmachtsgeber unterschrieben
ausgestellt werden muss. Für den Vollmachtsgeber ergibt sich daraus den Vorteil, dass eine persönliche Anwesenheit des Mieters bei der Wohnungsübergabe nicht mehr erforderlich ist. Die Gründe für die Ausstellung der Vollmacht für die Wohnungsübergabe müssen nicht einmal zwingend in der Vollmacht aufgeführt werden. Auch eine Zustimmung des Vermieters ist für die Wirksamkeit einer Vollmacht nicht erforderlich. Die Wohnungsübergabe wird in einem derartigen Fall einfach mit dem Vollmachtsinhaber durchgeführt.
Der Mieter sollte aber dennoch nach dem Auszug Fotos von dem allgemeinen Zustand der Wohnung anfertigen, um später einen Beweis zu haben. Sollte es zu Reklamationen seitens des Vermieters im Zusammenhang mit dem Zustand der Wohnung geben, so können derartige Fotos den vertragsgemäßen Zustand zu dem Zeitpunkt des Auszugs des Mieters belegen.
Eine Vollmacht für die Wohnungsübergabe muss nicht zwingend zeitlich befristet werden. Wenn der Zweck der Vollmacht detailliert aufgeführt wurde endet die Vollmacht automatisch mit der Beendigung der Wohnungsübergabe.







